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KG, 27.02.2001 - 5 U 7362/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch wegen Vortäuschung einer nicht bestehenden Veranstaltungskontinuität; Sperrung des § 1 UWG durch Regelung der Rufausbeutung für geschäftliche Beziehungen gem. § 15 Abs. 3 MarkenG; Auskunftsanspruch hinsichtlich verkaufter Konzertkarten; Anspruch auf ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 § 1; MarkenG § 15 Abs. 3
Irreführende Werbung: Vortäuschen einer Kontinuität durch Weiterführung einer Bezeichnung für eine Veranstaltung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
UWG § 1 § 3 ; MarkenG § 15 Abs. 3
Irreführung durch Werbung mit der Veranstaltung einer "Oldie-Nacht"
Verfahrensgang
- LG Berlin - 97 O 235/98
- KG, 27.02.2001 - 5 U 7362/99
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2002, 297
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89
Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an …
Auszug aus KG, 27.02.2001 - 5 U 7362/99
Die Klägerin hat auch einen Anspruch auf Feststellung eines Schadenersatzanspruchs Das notwendige Feststellungsinteresse ergibt sich schon aus dem Umstand, dass ein Schadenersatzanspruch möglich ist und die Klägerin ihn mangels Auskunft noch nicht beziffern kann (BGH GRUR 1992, 559 - Mikrofilmanlage). - BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92
Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung
Auszug aus KG, 27.02.2001 - 5 U 7362/99
Soweit die Beklagte auf die Entscheidung BGH GRUR 1994, 635, 636 f -"Pulloverbeschriftung" verweist ergibt sich nichts anderes. - BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96
SZENE; Verwechslungsgefahr
- BGH, 06.02.1959 - I ZR 50/57
Carl-Zeiss-Stiftung
Auszug aus KG, 27.02.2001 - 5 U 7362/99
Damit wurde der Eindruck einer Verknüpfung zwischen den Veranstaltungen erzeugt, der in Wirklichkeit nicht bestand (vgl. BGH GRUR 1959, 367 - Ernst Abbe; bei dem allerdings der BGH die Irreführung unter dem Gesichtspunkt der Rufausbeutung angenommen hat, vgl. dazu auch die Anmerkung von Bußmann in GRUR 1959, 375). - BGH, 13.04.1959 - II ZR 39/58
Rechtsmittel
Auszug aus KG, 27.02.2001 - 5 U 7362/99
Damit wurde der Eindruck einer Verknüpfung zwischen den Veranstaltungen erzeugt, der in Wirklichkeit nicht bestand (vgl. BGH GRUR 1959, 367 - Ernst Abbe; bei dem allerdings der BGH die Irreführung unter dem Gesichtspunkt der Rufausbeutung angenommen hat, vgl. dazu auch die Anmerkung von Bußmann in GRUR 1959, 375).